Der Betrieb von Angeboten und von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Betrieb von Angeboten und Öffnung von Einrichtungen der Jugendverbände sind durch neuen Erlass weiterhin zum Schutz vor Neuinfizierung untersagt. Der aktuelle Beschluss gilt zunächst bis zum 03. Mai 2020. Auch wenn persönliche Angebote nicht vorgehalten werden dürfen, ist das Engagement der Jugendverbände und Jugendzentren in Herford kontaktlos wichtig, um in Kontakt zu bleiben.
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